Das EU-Parlament hat überarbeiteten Sicherheitsvorschriften für Non-Food-Produkte mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Mit der neuen Verordnung sollen die Richtlinien zur Produktsicherheit mit den Entwicklungen im digitalen Raum in Einklang gebracht werden, wie es in einer
Mitteilung heisst. Konkret sollen Online-Shops zur Zusammenarbeit mit Marktaufsichtsbehörden verpflichtet werden. Zudem können Behörden anordnen, dass als gefährlich beurteilte Produkte aus dem Angebot von Online-Marktplätzen entfernt werden, was innerhalb von zwei Arbeitstagen umgesetzt werden muss. Weiter können Produkte, die aus Ländern ausserhalb der EU stammen, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur für ihre Sicherheit verantwortlich zeichnet.
Eine weitere Neuerung soll Rückrufverfahren verbessern. Derzeit sei die Rückgabequote bei solchen Aktionen niedrig und rund ein Drittel der Verbrauer würden Produkte trotz Rückrufaktion weiterverwenden. Die Neuerung sieht vor, dass Verbrauer bei Rückrufaktionen direkt informiert werden müssen. Dazu muss eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden.
Der Rat muss den Text noch billigen bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten. Die Geltung der Verordnung beginnt 18 Monate nach dem Inkrafttreten.
(rd)