Arbeitsrechtliche Fragen lösen in Unternehmen oft Kopfzerbrechen aus. Komplizierte juristische Formulierungen sind gerade für KMU häufig unklar und schwer interpretierbar.
Swico hat deshalb eigens eine Arbeitgeberplattform kreiert, die Führungskräften und Personalverantwortlichen hilft, sich im Arbeitsrechtsdschungel zurecht zu finden. Sie bietet konkrete Antworten, Checklisten und wertvolle Mustervorlagen. Die Plattform ist interaktiv aufgebaut und richtet sich in verständlicher Sprache an alle, die sich mit Personalfragen befassen.
Typische Situationen gibt es zum Beispiel in Bezug auf die Arbeitszeit: Was gilt als Arbeitszeit? Haben Arbeitnehmende mit Familienpflichten spezielle Rechte? Oder welche flexiblen Arbeitszeitmodelle sind in Zukunft möglich? Zeit ist eine knappe Ressource, daher kann es zu Konflikten bei der Arbeitszeitgestaltung kommen. Für die Lösungsfindung ist es hilfreich, wenn Führungskräfte sich einen Überblick verschaffen, welche Arbeitszeitmodelle es gibt. Im Idealfall profitieren beide Parteien: Unternehmen können flexibler auf die Kundenbedürfnisse und Marktverhältnisse reagieren, und die Arbeitnehmenden geniessen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Work-Life-Balance.
Bewährte Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitmodelle wie die Jahresarbeitszeit sind relativ neu. Statt einer festgelegten wöchentlichen oder monatlichen Stundenzahl ermittelt das Unternehmen anhand der durchschnittlichen Wochenarbeitsstundenzahl, wie viele Stunden im Jahr Arbeitnehmende leisten müssen. Arbeitnehmende können bei diesem Modell von Tag zu Tag, Woche zu Woche ihr Pensum nach ihren Wünschen ausrichten. Solange sie das Gesamtpensum erfüllen, bleibt trotz der Schwankungen die Bezahlung konstant.
Gleitzeitmodelle erlauben den Beschäftigten, Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit ausserhalb der Kernarbeitszeit zu variieren, um beispielsweise einen Arzttermin wahrnehmen zu können oder auch schon am Freitagnachmittag früher ins Wochenende zu gehen.
Teilzeitmodelle haben in der Regel den Anspruch, dass Beruf und Familie oder Freizeit miteinander gut vereinbart werden können. Zu beachten ist auch, dass die Flexibilität des einen möglicherweise eine zeitliche Restriktion für den anderen bedeuten kann, der beispielsweise unliebsame Zeiten im Telefondienst abdecken muss.
Home Office regeln
Home Office liegt im Trend. Im Arbeitsvertrag kann grundsätzlich frei gewählt werden, in welchem zeitlichen Umfang und an welchen Tagen Home-Office-Arbeit geleistet wird. Wie genau eine solche Regelung aussieht, sollte klar festgelegt werden. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- Regeln Sie in einer Home Office-Vereinbarung alle Dinge, bei denen Konflikte drohen: zum Beispiel, wie oft Mitarbeitende zu Hause arbeiten dürfen. Oder auch, wie die Arbeitszeiten sind und ob es feste Zeiten gibt, zu denen die oder der Mitarbeitende telefonisch erreichbar sein muss. Auch die Arbeitszeitgestaltung kann festgelegt werden, etwa wie viele Tage die Beschäftigten maximal zu Hause arbeiten dürfen. Oder auch, wer welche Arbeitsmittel stellt und was für den Datenschutz getan werden muss. Zudem kann in einer solchen Vereinbarung festgehalten werden, welche Arbeitsmittel der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und ob er für mögliche Mehrkosten im Home Office aufkommt – zum Beispiel für erhöhten Stromverbrauch.
- Entscheiden Sie sich für eine der zwei Varianten: Bei Home Office darf der Mitarbeitende ausschliesslich an einem festen Arbeitsplatz an seinem Wohnsitz arbeiten. Beim mobilen Arbeiten gibt es mehr Flexibilität. Die Beschäftigten können ihren Arbeitsort wählen – also mal zu Hause arbeiten, mal im Café, im Zug oder im Feriendomizil – Stichwort Workation.
Ausserdem: Das Erfassen der Arbeitszeit ist für die meisten Schweizer Betriebe Pflicht und liegt in der Verantwortung der Arbeitgebenden. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig damit vertraut machen, wie reguläre Arbeitszeit und Überstunden erfasst werden können. Hierfür gibt es unbürokratische Lösungen, zum Beispiel über Apps.