Der Konsumentenschutz hat rechtliche Schritte gegen Sunrise eingeleitet und verklagt das Unternehmen wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Grund für die Klage ist die sogenannte Teuerungsklausel, die es Sunrise erlaubt, aufgrund der Teuerung die Preise zu erhöhen, ohne den Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Auch Swisscom und Salt nutzen ähnliche Klauseln in ihren AGB.
Zusätzlich kritisiert der Konsumentenschutz im Falle von
Sunrise, dass der Carrier nur Kündigungen per Telefon oder Chat akzeptiert. Diese Verfahren seien für die Betroffenen unnötig aufwändig und belastend, so der Konsumentenschutz. Besonders die langen Wartezeiten und Hinhaltetaktiken bei der Kündigung stossen auf Unmut.
Die Preiserhöhungsklausel in den AGB sieht vor, dass die Preise an den Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) gekoppelt sind und bei einer Steigerung des Indexes angepasst werden können. Allerdings ist keine Verpflichtung zur Preissenkung bei fallender Teuerung vorgesehen, was der Konsumentenschutz als missbräuchlich ansieht.
Im letzten Jahr haben sich auf einen Aufruf des Konsumentenschutzes hin über 3300 Personen gemeldet, die diese Vorgehensweise ablehnen. Da Sunrise nicht auf die Aufforderung eingegangen ist, die Klauseln zu entfernen, wurde das Unternehmen nun vor dem Bezirksgericht Zürich verklagt. Ziel des Verfahrens ist es, diese Klauseln gerichtlich untersagen zu lassen.
(mw)