Besserer Datenschutz für Kanton Zürich


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2002/10

     

In der Verwaltung des Kantons Zürich soll das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt werden und dafür der Datenschutz enorm verbessert werden. Die Regierung habe dazu vor einigen Wochen ein entsprechendes Konzept verabschiedet, so der kantonale Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl. Im kommenden Jahr soll sich nun das kantonale Parlament mit dem dazugehörigen Gesetz beschäftigen.
Das heute gültige Gesetz sei auf die Technologie der 70er Jahre zugeschnitten und bereits bei seiner Einführung 1995 veraltet gewesen, so Baeriswyl weiter. Die Zürcher Bürger sollen sich nun Schritt für Schritt an den virtuellen Besuch der kantonalen Ämter herantasten und sich an Abstimmungen per Computer von zu Hause aus gewöhnen. Die wichtigste Voraussetzung dafür sei aber das Vertrauen der Bürger, ohne das kein E-Government realisiert werden könne.
Das Öffentlichkeitsprinzip, demzufolge alle staatlichen Informationen öffentlich sein sollen, wird zweifelsohne noch einiges zu reden geben. Fragen wie «Sollen Bonus-Zahlungen von Kaderleuten des Kantons offengelegt werden?», «Soll es ein Einsichtsrecht bei Submissions- oder Baubewilligungsverfahren geben?» oder «Sollen Steuerregister uneingeschränkt zugänglich sein?» werden noch detailliert diskutiert werden müssen.


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