Seit Freitag ist in der Europäischen Union eine neue Richtlinie in Kraft, die den Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation regelt.
Eine der derzeit wichtigsten Novellen der sogenannten Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ist allerdings das EU-weite Spam-Verbot: Künftig ist der Versand von E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung des Adressaten erlaubt, die Verwendung von gefälschten Absenderadressen und ungültigen Rücksendeadressen ist explizit verboten.
Dies gilt für alle elektronischen Nachrichten, die an mobile oder feste Endgeräte gesandt werden können, also auch für SMS und dergleichen. Ausserdem müssen Anwender künftig über von Websites gerne genutzte unsichtbare Tracking-Verfahren wie Spyware und Cookies aufgeklärt werden und die Möglichkeit erhalten, den Vorgang abzulehnen.
Die neue Richtlinie hat noch keine Rechtswirkung, sie muss erst von den EU-Mitgliedstaaten in Landesrecht umgesetzt werden. Es dürfte deshalb noch einige Zeit dauern, bis sie messbare Effekte beispielsweise auf das Spam-Aufkommen erreicht. Auch ist unklar, ob die Schweiz der EU-Richtlinie folgen wird. (IW)