Microsoft Deutschland sieht sich bestätigt im Kampf gegen Dealer, die CD-ROMs, Echtheitszertifikaten (COAs), EULAs (Microsoft Endbenutzer Lizenzverträge) oder Handbücher einzeln verkauft. Ein deutsches Grundsatzurteil soll nun "den Auftakt einer ganzen Reihe weiterer Verhandlungen wegen solche Produktmanipulationen" bilden. Die Richter hätten eindeutig klargestellt, dass MS bestimmen kann, wie die Produkte auf den Markt gebracht werden sollen und v.a. dass sie auch in dieser Form weiter vertrieben werden müssen.
Microsoft: "Der schier endlosen Phantasie einiger Softwarehändler wird durch dieses Urteil endlich ein Riegel vorgeschoben."
Dem Urteil liegt folgender Fall zugrunde: Ein Softwarehändler hatte im Oktober 1999 bei dem Versuch, 300 Windows 98 SE in die Schweiz zu exportieren, den Verdacht von Zollbeamten erregt. Es zeigte sich, dass es sich bei den Datenträgern zwar um original CD-ROMs handelte, die Jewel Cases aber einen Aufkleber mit einer gefälschten Product-Key-Nummer enthielten. Weitere zum Originalprodukt gehörige Bestandteile, wie etwa ein Handbuch mit integrierter COA, fehlten ganz. Zu der Teilfälschung beim Product-Key kam also wegen des Auseinandernehmens der Produktbestandteile auch eine Produktmanipulation hinzu.
Microsoft Deutschland will nun gegen Händler, die nach wie vor Produktpakete auseinandernehmen, "vehement vorgehen". (mvb)