Der Bundesrat hat heute mit einer Verordnung über die Zertifizierungsdienste einen wichtigen Schritt zum Einsatz der digitalen Signatur in der Schweiz getan. Ab 1. Mai können sich Anbieter von Zertifizierungsdiensten offiziell bestätigen lassen, dass sie alle Anforderungen erfüllen (technisch und finanziell). Als nächstes wird eine Gesetzesvorlage vorbereitet, die sich an EU-Regelungen orientieren soll; ein erster Entwurf dürfte noch vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden. Das Gesetz soll digitalen Signaturen im E-Commerce die gleiche Rechtssicheriet wie handschriftliche Unterschriften geben. (mvb)