Die Reinacher Firma "Digitale Medien Systeme" (DMS) muss die 1997 von ihr reservierte Domain "hotmail.ch" an Microsoft abtreten. Das hat das Baselbieter Obergericht nun entschieden einer Klage von Microsoft stattgegeben. Begründung: Markenrecht geht vor Domain-Recht.
Hotmail ist der bekante Gratis-Mailservice von
Microsoft. DMS hatte ohne grossen Erfolg versucht, mit einer Tochterfirma namens Hotmail AG einen eigenen E-Mail-Dienst zu etablieren, der von der bekannten US-Marke profitieren sollte. Die URL war bereits präventiv gesperrt worden, nachdem MS 1999 eine erste Verhandlung vor dem Obergericht Liestal gewonnen hatte.
Bereits vor ein paar Tagen hat das Bundesgericht ähnlich entschieden – die Informatik-Firma Kafomatik AG verliert den Namen "berneroberland.ch" an den Kanton Bern, da sie bewusst Verwechslungen in Kauf nahm, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. (mvb)