Im Oktober 1997 hatte Sun
Microsoft angeklagt, den gemeinsamen Java-Lizenzvertrag verletzt zu haben. Microsoft hatte bereits 1995 eine Lizenz für Java erworben und danach eine eigene Virtual-Machine für den Einsatz im Windows-Betriebssystem und Internet Explorer entwickelt. Im noch andauernden Prozess hat der Richter nun bestätigt, dass Microsoft mit seiner eigenen Java-Version das Urheberrecht von Sun nicht verletzt habe. Die Forderung nach Kompatibilität sei nicht Bestandteil des Lizenzvertrages gewesen.
Microsoft zeigte sich ob dieser Feststellung erfreut. Eine Firmensprecherin betonte, dass man froh sei, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern lediglich um einen vertraglichen Streit zwischen zwei grossen Unternehmen handle. (PCG)