Microsoft will mindestens 6 Monate mehr Zeit

15. Mai 2000

     

Microsoft verlangt – nach dem am 24. Mai zu erwartenden Urteilspruch "Zerschlagung" – mindestens sechs Monate mehr, um seine Verteidigung vorzubereiten, so ein AP-Bericht. Der Konzern wird diese vermutlich nicht erhalten, so die Meinung der Beobachter, aber für eine gewisse Fristerstreckung werde es wohl reichen. An der Nachverhandlung über das Strafmass ("Remedies Trial") will Microsoft Beweise für die Schädlichket einer Aufteilung für die IT-Branche, die Konsumenten und die ganze US-Wirtschaft präsentieren.

Auf Microsofts letzte Woche eingereichten Gegenvorschlag, die "unerhörte" Forderung nach Zerschlagung rundweg abzulehnen, wird Richter Jackson am abschliessenden Hearing vom 24. Mai indes kaum eingehen, so die einhellige Meinung. MS bietet stattdessen eigene Massnahmen an, die den am 3. April von Jackson veröffentlichten "Conclusions of law" gerecht werden sollen. Allerdings sei man mit zahlreichen Aspekten der Beurteilung durch das Gericht nicht einverstanden und werde deshalb so oder so in die Berufung gehen.


Die von Microsoft selbst vorschlagenen Massnahmen sind:

* OEM-Flexibilität: Microsoft wird aufgefordert, Computer-Herstellern zu erlauben a) das Icon für den Internet Explorer vom Windows-Desktop und vom Start-Menü zu entfernen, b) in der ersten Windows-Boot-Sequenz ihren eigenen Internet-sign-up-Prozess zu offerieren, c) Icons für Nicht-Microsoft-Software auf dem Windows-Desktop zu platzieren und d) Nicht-Microsoft-Browser als Hauptbrowser zu konfigurieren.

* Verträge: Microsoft ist der Abschluss von Verträgen untersagt, die darauf abzielen, Produkte und Dienstleistungen via Windows zu fördern und den Vertragspartner im Gegenzug dazu verpflichten, die Distribution von Nicht-Microsoft-Software zu beschränken.

* Zugang zu APIs: Microsoft ist untersagt, unabhängigen Software-Entwicklern den zeitlich befristeten oder kompletten Zugang zu technischen Informationen zu verwehren, die Microsoft der gesamten Software-Entwicklungs-Branche zur Verfügung stellt. Microsoft darf zudem den Zugang zu Informationen nicht von der Bedingung abhängig machen, dass ein Entwickler keine Nicht-Microsoft-Plattform unterstützt.

* Produkte für Nicht-Microsoft-Plattformen: Microsoft darf die Auslieferung von marktreifen Produkten für Nicht-Microsoft-Plattformen nicht verzögern, um damit den Hersteller der Plattform dazu zu drängen, die Entwicklung, Herstellung, Distribution und Vermarktung seiner Plattform einzuschränken.

* Vorgängerversionen von Betriebssystemen: Wann immer Microsoft ein wichtiges Betriebssystem wie Windows 95 oder Windows 98 auf den Markt bringt, wird verlangt, dass die Vorgängerversionen den Computer-Herstellern zu Preisen geliefert werden, die nicht höher sind als die bereits bestehenden Preise. (mvb)


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