Bundespolizei macht Provider für Content teilverantwortlich

16. Mai 2000

     

Gestern hat die Bundespolizei ein Positionspapier über die "strafrechtliche Verantwortung von Internet Service Providern" publiziert, mit dem die Verbreitung von rassistischer Inhalte unterbunden werden soll. Erwartet werde von den Schweizer Providern, dass sie Domains oder IP-Nummern auf Hinweis von Behörden oder Dritten sperren. Das sei zwar technisch aufwendig, im Einzelfall aber möglich und aufgrund der besonders strengen Schweizer Gesetzgebung erforderlich. Um den administrativen Aufwand bei den einzelnen Anbietern zu minimieren, wird die Schaffung einer zentralen Stelle empfohlen.

In strafrechtlicher Hinsicht wird zuerkannt, dass ein Provider ohne Hinweise von Drittpersonen nicht dazu angehalten werden könne, die Web-Inhalte seiner Kunden zu kontrollieren. Anders die Hosting-Anbieter, die laut dem Papier zumindest "stichprobenweise verdächtige Content-Provider kontrollieren" müssten.


In der Pressemitteilung wird eingeräumt, dass gewisse Positionen des Papiers noch umstritten seien und dass weitere gutachtliche Abklärungen bis im Herbst im Gange seien. Vor allem der Verband Inside Telecom hat sich prompt in "wesentlichen Teil der Schlussfolgerungen des Positionspapiers der Bundespolizei nicht einverstanden" erklärt. Das 18seitige Dokument steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. (mvb)


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