Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Freitag entschieden, dass OEM-CDs mit Microsoft-Software auch ohne gebundelten Rechner verkauft werden dürfen.
Microsoft stellt sich auf den Standpunkt, dass OEM-Software ausschliesslich zusammen mit einem neuen Rechner abgesetzt werden darf. Vor dem Bundesgerichtshof ist der Software-Gigant jetzt abgeblitzt. Der Konzern muss es fortan akzeptieren, wenn Händler die OEM-Produkte auch einzeln anbieten.
Der Richter erläutert das Urteil dahingehend, dass Microsofts Urheberrecht keine Möglichkeit biete, auch den Vertriebsweg zu bestimmen. Die Auswirkungen des Urteils sind vorerst noch unklar, da die genauere Urteils-Begründung erst in zwei bis drei Monaten erwartet wird. Laut der deutschen Computerwoche will sich Microsoft Deuschland bis dahin mit dem Redmonder Hauptquartier beraten. (PCG/phk)