Microsoft darf bei Breitband-Kabelbetreibern, an denen der Software-Hersteller beteiligt ist, keinen Einfluss auf die Wahl der Set-Top-Box-Technik nehmen. Dies hat die EU-Kommission gestern geschlossen, nachdem die EU-Wettbewerbshüter die Beteiligungen von
Microsoft an der britischen NTL, der portugiesischen TV Vabo und der niederländischen UPC überprüft hatten. Diese kamen zum Schluss, dass in zwei Fällen (bei UPC und NTL) die strategische Beteiligung mit der Errichtung eines gemeinsamen Technology-Boards, welches bindende Empfehlungen zu den von der Kabelgesellschaft zu treffenden technischen Entscheidungen abgab, einhergegangen sei. (mh)