Der Bundesrat hat gestern beschlossen, das überarbeitete Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes zum 1.1.2002 in Kraft zu setzen. Die Verordnung konkretisiert, bzw. "harmonisiert", wie es auf der Website so schön heisst, die Bestimmungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs in den Bereichen Mobiltelefonie und Internet und erleichtert deren Kontrolle. Ein spezieller Abschnitt ist der Überwachung von Internet-Zugängen gewidmet. Bisher durften lediglich Emails überwacht werden. (ava)