Die Commcare kritisiert den Bundesgerichtsentscheid in Sachen Mietleitungen heftig. Das Bundesgericht wies gestern den liberalisierungsfreundlichen Mietleitungsentscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission zurück. Dieser hätte der Commcare den Zugang zum Mietleitungsangebot der
Swisscom verschaffen sollen. Es liege am Bundesrat, die Fernmeldedienstverordnung zu ändern und damit auch die Mietleitungen der Interkonnektionspflicht zu unterstellen, so das Gericht.
Commcare wolle sich, gerade auch wegen des monopolfreundlichen Bundesgerichtsentscheids weiterhin konsequent für eine Liberalisierung des Fernmeldemarkts einsetzen, heisst es in einer Pressemitteilung. (sk)