Die
Swisscom wurde im Rahmen eines durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) durchgeführte Aufsichtsverfahrens zu einer Zahlung von 2 Mio. Franken an die Bundeskasse verdonnert. Genauso viel, wie die Swisscom mit der widerrechtlichen Verwendung von vertraulichen Informationen über ihre Abonennten erzielt haben soll.
Die Swisscom habe für Marketingaktivitäten und für die Kontrolle von gebündelten Dienstleistungen unerlaubterweise Daten verwendet, welche im Rahmen der sogenannten Carrier Selection (freie Wahl der Dienstanbieterin) gesammelt wurden, so das BAKOM in einer Mitteilung. Die Swisscom ist sich keiner Schuld bewusst und will Beschwerde einlegen. (sk)