Ab dem 1. Januar 2003 wird das Aufnehmen von DVDs in der Schweiz teurer: Durch einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) werden 4.7 GB DVD-Rohlinge ab Neujahr mit einer Abgabe von zwei Franken belastet. Auf ihren Verwendungszweck kommt es dabei nicht an. Mit der Abgabe sollen, gleich wie zum Beispiel bei Audio- und Videokasetten, Urheberrechte pauschal abgegolten werden.
Dieser Entscheid ist nach Auffassung der Swico, des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik, falsch. Die Pauschalabgaben nach dem "Rasenmäher-Prinzip" seien undifferenziert. Gemäss Swico sollten Abgaben nur erhoben werden, wenn damit Rechte erworben werden beziehungsweise entsprechender Nutzen abgegolten wird. Gerade DVDs seien aber gut dafür geeignet, darauf Firmendaten oder private Daten zu archivieren. Wer das tut zahlt also zu unrecht Urheberrechtsgebühren.
Der technologische Fortschritt stellte heute Möglichkeiten wie DRM (Digital Rights Management) zur Verfügung, um pauschale Gebühren durch individuelle Abrechnungsmethoden der Urheberrechtsnutzung zu ersetzen, so Swico (hjm)