Die Rekurskommission des Uvek (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) hat eine Beschwerde der
Swisscom gegen ein Verbot des Bakom (Bundesamt für Kommunikation) abgelehnt, wonach Swisscom vertrauliche Kundendaten nicht für Marketingzwecke benutzen darf. Das Uvek bestätigte, dass die bei Swisscom durch die freie Wahl des Fernmeldeanbieters anfallenden Daten über Carrier-Preselection-Schaltung vertraulich sind. Die Swisscom kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. (mh)