Momentan keine tieferen Interkonnektionspreise bei Swisscom

17. März 2004

     

Die von der Kommunikationskommission (ComCom) verfügte Preissenkung für Interkonnektionsdienste der Swisscom wird vorläufig nicht wirksam. Das Bundesgericht hat den Beschwerden der Swisscom die aufschiebende Wirkung erteilt.

Die ComCom kam im November 2003 nach Klagen von TDC Switzerland (Sunrise) und MCI Worldcom zum Schluss, dass die Swisscom zwischen 2000 und 2003 für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten überhöhte Preise verlangt habe. Die Kommission verfügte deshalb für die fragliche Zeit eine nachträgliche Preisreduktion von 25 bis 35%. Bei der verfügten Preissenkung geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag.


Dagegen erhob die Swisscom eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Nun haben Lausanner Richter den Eingaben die aufschiebende Wirkung erteilt. Gemäss der Begründung haben sich weder sich weder TDC noch MCI diesem Antrag widersetzt.

Zudem verfügte das Bundesgericht, das Verfahren vorläufig auf alle verfahrensrechtlichen Fragen zu beschränken. Das Bundesgericht hat den Streitparteien und der ComCom eine Frist bis zum 19. April gestellt, um sich zu den verfahrensrechtlichen Fragen zu äussern. (sk)




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