Schweizer Musikpiraten sollen gejagt werden

1. April 2004

     

Während die Nutzer von Internet-Tauschbörsen bislang vor allem in den USA und jüngst auch in anderen Ländern wie Deutschland gejagt werden, hat auch die Schweizer Musikindustrie die Filesharer ins Visier genommen. Der Verband IFPI (International Federation of Producers of Phonograms and Videograms) warnt, dass sich strafbar macht, wer unerlaubt Musikstücke zur Verfügung stellt.

Die Aufklärung sei lange genug gelaufen, niemand könne Unwissenheit mehr geltend machen, jetzt sei es mit der illegalen Tauscherei vorbei, heisst es von Seiten des IFPI. Wenn die Piraterie nicht abnehme, werde man ohne Vorwarnung rechtliche Schritte einleiten, wer seine Files weiter tausche, müsste mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.


Schweizer Provider seien durchaus verpflichtet, die Daten ihrer Kunden preiszugeben, wenn schweizerische Ermittlungsbehörden dies von ihnen verlangen, und die Identifizierung sei problemlos möglich, so Dr. Peter Vosseler, Geschäftsführer von IFPI in der Schweiz.

Das Datenschutzrecht gelte nicht für jemanden, der im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Allerdings ist der Tatbestand der Urheberrechtsverletzung hierzulande noch nicht im Strafkatalog des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) enthalten.

Der DBA (Dienst für besondere Aufgaben) ist zuständig für die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs und somit als einzige Instanz gemäss Gesetz (BÜPF) in der Schweiz ermächtigt, von hiesigen Providern aufgrund der IP-Nummern Auskünfte zu fordern. "So lange ein Straftatbestand nicht im Tatkatalog des BÜPF verankert ist, darf der DBA nicht aktiv werden", hiess es damals von Seiten des Dienstes.

Vosseler stellte gegenüber unserer Schwesterzeitschrift InfoWeek ungeachtet dessen in Aussicht, dass prioritär gegen Anbieter vorgegangen werden solle. Die Strafen könnten happig werden. Bussen bis gegen 100'000 Franken und bis zu 3 Jahren Gefängnis sind gemäss schweizerischem Urheberrechtsgesetz möglich, zusätzliche Forderungen wie Schadenersatz könnten zudem auf Heavy-User zukommen. (IW)


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