Raubkopierer in Zürich verurteilt

15. April 2004

     

Ein Student im Alter von 25 Jahren wurde vom Zürcher Bezirksgericht zu einer Busse in der Höhe von 1000 Franken und zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Er habe Raukopien von Microsoft-Applikationen verkauft, befand das Gericht. Das Urteil lautete deshalb auf gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung, gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht und gewerbsmässige Markenrechtsverletzung.


Der Student hatte Raubkopien von Windows XP und Office XP angefertigt und rund 20 dieser Kopien zum Preis von 400 Franken verkauft. 15 Käufer merkten nach der Bezahlung, dass sie Raubkopien erworben hatten. Zudem seien Microsoft-Spezialisten auf die Angebote aufmerksam geworden. (IW)




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