Die Entbündelung der Festnetz-Hausanschlüsse verzögert sich ein weiteres Mal. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von
Swisscom gutgeheissen und entschieden, dass die heutigen Rechtsgrundlagen für eine Öffnung der letzten Meile auf dem Verordnungsweg nicht genügen. Damit dürfte sich die definitive Liberalisierung des Festnetzes um einige Monate verzögern, bis das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft tritt, das derzeit in den eidgenössischen Räten verhandelt wird.
Mit dem jetzigen Entscheid widerspricht das oberste Gericht unseres Landes ein weiteres Mal der eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom. Diese war zusammen mit dem Bundesrat im Februar zum Schluss gekommen, eine Öffnung per Verordnung sei rechtlich möglich. Das Bundesgericht sieht in der Entbündelung aber einen Grundsatzentscheid, der nur über eine Gesetzesänderung möglich sei. (IW)