Unter der URL www.gleichstellungsgesetz.ch finden sich 250 Entscheide aus insgesamt 11 Kantonen, die sich mit dem Thema geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung auseinandersetzen. Unter anderem geht es um Fälle wie den einer Industriearbeiterin, die erreicht, dass ihr Stundenlohn denjenigen ihrer männlichen Kollegen angepasst wird. In einem anderen Fall geht es um eine Entschädigung aufgrund einer Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub.
Aber auch Themen wie sexuelle Belästigung oder Mobbing werden behandelt. Das Projekt wird von den Gleichstellungsbüros der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen und Zürich getragen und auch vom Bund unterstützt. (IW)