Gefängnis und Bussen für Schweizer Raubkopierer

13. April 2005

     

Das Surseer Amtsstatthalteramt hat vier Männer und eine Frau wegen Kopieren von Anwendersoftware und Spielen verurteilt. Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Urheberrecht und Markenschutz mit je zwei Monaten Gefängnis bedingt und 3000 Franken Busse bestraft. Ein weiterer Mann und eine Frau wurden wegen Beihilfe verurteilt. Ihnen wurden 600 respektive 500 Franken Busse aufgeknurrt.


Ein Monat bedingt erhielt ein Zwischenhändler, der ebenfalls eine Busse (1000 Franken) zahlen muss. Die fünf zwischen 29 und 39 Jahre alten, in der Schweiz wohnhaften Personen hatten zwischen 1996 und 2003 Filme, Software und Spiele kopiert und gewerbsmässig weiterverkauft. Die 125 bis 200 Kunden erhielten mit schöner Regelmässigkeit eine aktualisierte Preisliste und konnten für den Bezug der Produkte gar ein Monatsabo lösen. 800 verschiedene Titel standen im Angebot. (mh)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER