Hanspeter Thür, seines Zeichens Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, sorgt sich über den Umgang mit persönlichen Daten. So ist im Jahresbericht 2005 nachzulesen, dass der Grundsatz der Unschuldvermutung zu wenig zum Tragen komme. Die Privatsphäre sei aufgrund der immer häufiger festzustellenden Zwecksentfremdung von Daten kaum mehr zeitgemäss.
ITC ist denn auch das Thema, das den Datenschutzbeauftragten am meisten beschäftigte, vor Justiz, Polizei und Sicherheit sowie Handel und Wirtschaft und dem Gesundheitswesen. Beispielsweise stellt Thür die Zweck- und Verhältnismässigkeit der Registrierungspflicht von Pre-Paid-SIM-Karten in Frage. Hier würde Daten von Hunderttausenden von Personen gesammelt, mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung. Jedoch sei fraglich, ob dieses Ziel angesichts der Umgehungsmöglichkeiten erreicht werden könne. Ein Risiko der Verletzung der Privatsphäre sei aber vorhanden.
Weiter ist nachzulesen, dass die Entwicklung speziell in den USA auch an der Schweiz nicht spurlos vorbeigehe. In den USA gäbe es bereits Adresshändler, die mit Personenlisten Geschäfte betreiben, auf denen beispielsweise ersichtlich ist, ob jemand mit Antidepressiva behandelt wird, online spielt oder an die Bibel glaubt. Auch Videoüberwachung und biometrische Daten hätten ein grosses Missbrauchspotential. Der Bericht kann unter untenstehendem Link als PDF eingesehen werden. (IW)