Domain-Grabbing ist weder Kavaliersdelikt noch Schwerverbrechen

8. Februar 2006

     

Der Schweizer Marc Ferro hat bei einer Klage des Internationalen Olympischen Komitees gegen die Verwendung der Domain turin2006.com den Kürzeren gezogen. Er konnte vor einem US-Schiedsgericht kein eigenes berechtigtes Interesse an der Domain nachweisen.

Dem Entscheid des US-Schiedsgericht ging ein langer Streit um die Verwendung der Domain voran. Ferros Argumenten, die fragliche Internet-Adresse für die britische Indie-Band "Turin-Brakes" zu nutzen, um eine Info-Seite über deren nächste Tournee ins Netz zu stellen, glaubte das Schiedsgericht nicht. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung verwendete Ferro die Domain nämlich ganz anders: Er warb für olympia-bezogene Produkte wie Hotels, Reisen und Eintrittskarten.


Das finanzielle Risiko aus dem Schiedsspruch ist für Ferro alerdings überschaubar: Der Unterlegene muss lediglich die Abmahnkosten zahlen. Direkte Schadenersatzansprüche können aus dem Schiedsgerichtverfahren nicht abgeleitet werden - dsa IOC müsste dafür an ein ordentliches Gericht gelangen. (IW)




Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welchen Beruf übte das tapfere Schneiderlein aus?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER