Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), hat bereits im April 2005 ein Verfahren gegen Kabelnetzbetreiber
Cablecom eröffnet. Auslöser ist Cablecoms Digital-TV-Angebot, das an den Kauf respektive die Miete eines Decoders gekoppelt ist. Dies soll gegen Cablecoms Konzession verstossen, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. So heisst es in der Konzession vom 26. Juni 2002: "Der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot darf nicht vom Kauf/Miete einer Set-Top-Box der Cablecom GmbH abhängig gemacht werden." Mit einem Abschluss des Verfahrens wird im Laufe des nächsten Jahres gerechnet. (IW)