Gemäss deutschen Medienberichten scheiterte der Softwarekonzern
Oracle mit einer Klage gegen den Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft. Der US-Konzern versuchte, den Verkauf von gebrauchter Oracle-Software auf Originaldatenträgern zu verhindern. Usedsoft habe gegen die einstweilige Verfügung vom Januar 2006 verstossen, gemäss der der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen verboten sei.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen, weil das Landgericht München Mitte März 2007 entschieden hatte, dass nur Software, die online vertrieben wird nicht weiterverkauft werden dürfe. Der Handel mit Software auf Datenträgern sei aber nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, so das Gericht. (mag)