Im Rahmen der Revision des Urheberrechts hat der Nationalrat gestern festgelegt, dass das Herunterladen von Inhalten zum privaten Gebrauch uneingeschränkt erlaubt bleibt. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Inhalte legal oder illegal angeboten würden. Gewisse Anträge, denen zufolge das Herunterladen von Werken, die von offensichtlich unerlaubten Anbietern stammen, verboten werden solle, wurden abgelehnt.
Noch offen ist die Frage zu der seit 1. September gültigen Urheberrechtsabgabe auf digitale Speicher in MP3-Playern und Harddisk-Recordern. 2000 Unterzeichner einer Petition der Stiftung für Konsumentenschutz verlangen, dass Parlament müsse die neuen Gebühren per Gesetzesänderung rückgängig machen. (sk)