Das Luzerner Verwaltungsgericht hat zwei Beschwerden von
Orange und
Swisscom gegen eine Planungszone in der Gemeinde Littau gutgeheissen und die Planungszone aufgehoben.
Der Planungszone ging die Gemeindeinitiative "Jetzt längt's au z'Littau" voraus. Das Volksbegehren verlangte, dass in Kern- und Wohnzonen bis 500 m ab deren Zonengrenze sowie im Abstand von 800 m zur nächsten Antenne der Bau und Betrieb von Mobilfunkantennen mit mehr als 500 Watt Abgabeleistung pro Standort untersagt wird, woraufhin die Errichtung erwähnter Planungszone beschlossen wurde.
Allerdings hatte der Einwohnerrat Littau mit Beschluss vom 12. Dezember 2007 diese wieder für ungültig erklärt. Da die Planungszone bis dato aber nicht zurückgenommen wurde, hat nun das Verwaltungsgericht darüber geurteilt.
Die Littauer Planungszone habe sich praktisch auf das gesamte Baugebiet der Gemeinde erstreckt und war umweltrechtlich motiviert und habe darum
Bundesrecht verletzt, da es letztlich darum gegangen sei, die von der Sendeleistung abhängige Strahlungsintensität der Antennen zu reduzieren. Eine zulässige raumplanerische Absicht sei nicht zu erkennen gewesen. Gemeinden ist es in jedem Fall untersagt Vorschriften zu erlassen, die dem Schutz vor Strahlung dienen. Der so verstandene Immissionsschutz wird durch das Bundesrecht geregelt. (sk)