Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall
Unisys gegen das Bundesamt für Bauten und Logistik eine Zwischenverfügung bekanntgeben und das Gesuch von Unisys auf aufschiebende Wirkung abgewiesen.
Der Hintergrund: Der Bund hatte den Auftrag für den Bau einer neuen IT der Eidgenössischen Steuerverwaltung - Projekt "Insieme" - im März 2006 im Rahmen einer WTO-Ausschreibung an Unisys vergeben und im August 2007 wieder entzogen und ein Verfahren auf Widerruf des Zuschlags eingeleitet. Unter anderem hätte sich Unisys geweigert, die Gültigkeitsdauer der Offerte zu verlängern und sei zudem nicht bereit gewesen, den elementaren Sicherheitsbedürfnissen des Bundes Rechnung zu tragen.
Sowohl gegen den Widerruf des Zuschlags als auch gegen den Abbruch des Vergabeverfahrens hatte Unisys daraufhin im September 2007 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und mit einer Millionenklage gedroht. Unter anderem wurde dem Bund vorgeworfen, die Verhandlungsdelegation des Bundes hätte keine eindeutige Verhandlungsführung, keine Verhandlungserfahrung in IT-Grossprojekten und keine stringente, einfache und nachvollziehbare Verhandlungsstrategie. Unisys stellte unter anderem ein Rechtsbegehren, dass der Beschwerde seitens der Vergabestelle des Bundes aufschiebende Wirkung zu erteilen sei.
Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die Vergabestelle wurde ihrerseits angewiesen, Ordnung in die für den Fall relevanten Akten zu bringen. (sk)