Die umstrittene Praxis des US-Zolls, bei Einreisenden Notebooks und andere elektronische Datenträger wie MP3-Player oder Handys zu durchsuchen, ist offenbar legitim. Dies hat das amerikanische Heimatschutzministerium laut einem Bericht der "Washington Post" bestätigt.
Demnach dürfen die Geräte nicht nur durchsucht werden, sondern es ist auch erlaubt, Kopien der Dateien zu machen. Auch dürfen die Inhalte an private Firmen weitergegeben werden, beispielsweise bei fremdsprachigen oder verschlüsselten Informationen, mit mit denen die Behörden selber wenig anfangen können. Des weiteren dürfen Geräte aus den genannten oder aus "anderen Gründen" auch für eine "angemessene Frist" konfisziert werden.
Trotzdem ist es möglich, seine Daten vor dem neugierigen US-Zoll zu schützen. Sie können beispielsweise mehrfach verschlüsselt oder erst nach der Einreise per VPN "importiert" werden. (IW)