Wie das Sekretariat der Wettbewerbskommission heute mitteilt, ist die aktuelle ADSL-Preispolitik der
Swisscom gemäss Kartellgesetz ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und fordert deshalb durch die Weko eine Sanktion in Höhe von 237 Mio. Franken. Die Swisscom zeigt sich in einer ersten Stellungnahme befremdet darüber.
Konkret wirft das Weko-Sekretariat, das seine Untersuchungen gestern abgeschlossen hat, der Swisscom vor, von Konkurrenten wie beispielsweise
Sunrise, Tele2, VTX oder
Green, im Vergleich zu den Endkundenpreisen, zu hohe Preise für das Vorleistungsangebot zu fordern. Der Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin sei dadurch behindert.
Laut Swisscom spielt der Wettbewerb im Breitbandmarkt. Ausserdem sei man über Inhalt und Zeitpunkt des Antrags befremdet, da derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig sei, in welchem das Gericht die Frage einer allfälligen Marktbeherrschung beurteile. Zudem zweifle man daran, ob die Weko in solchen Fällen überhaupt Sanktionen aussprechen darf, auch das werde zurzeit gerichtlich geprüft.
Die Swisscom wird den vorliegenden Verfügungsentwurf nun eingehend prüfen und schliesst nicht aus, die Verfügung, sofern sie von der Weko bestätigt wird, vors Bundesverwaltungsgericht oder Bundesgericht weiter zu ziehen. (IW)