Der Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Deutsche wurde vom Landgericht Kiel wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen für Schuldig befunden. Die Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt.
Schmid habe Firmenanteile an eine Gesellschaft in Lichtenstein veräussert, obwohl die Landesbank Sachsen die Anteile pfänden wollte. Schmid hatte dort Schulden von 102 Mio. Euro ausstehend - aus dem Kredit eines Immobilienprojekts. Ausserdem habe er laut Urteil weitere Beträge in Lichtenstein beiseite geschafft.
Schmid gründete das Unternehmen Mobilcom 1991 und baute es erfolgreich auf, verzockte sich aber mit der UMTS-Lizenz und wurde 2002 als Vorstandchef abgesetzt. 2003 meldete er Privatkonkurs an. (mro)