Der Ständerat sieht Handlungsbedarf bei der internen Sicherheit. Doch der grosse Lauschangriff bleibt vorerst noch aus. Denn die kleine Kammer hat am Dienstag das Gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) zurück an den Bundesrat geschickt. Sie verlangt eine Überarbeitung der Regeln für die präventive Überwachung von Privaträumen, Post, Telefon, Mail und Computern und für den Einsatz von Wanzen. Insbesondere müsse der Bundesrat die Begriffe der inneren und äusseren Sicherheit, die geschützten Rechtsgüter sowie die Verdachtsmerkmale genauer definieren. Auch die Zusammenarbeit der Polizeiorgane des Bundes mit den Kantonen und mit ausländischen Stellen verlangten nach einer Präzisierung und die parlamentarische Aufsicht müsse wirksamer gestaltet werden.
Im Dezember hatte die Revision im Nationalrat keine Chance. Auf Antrag der Grünen, der SP und Teilen der SVP trat man auf die unter Justizminister Blocher ausgearbeitete Vorlage gar nicht erst ein. Im Ständerat war das Eintreten hingegen unbestritten, man war sich einig, dass das BWIS revidiert werden müsse. Einig war man sich aber auch darüber, dass die Grundrechte besser geschützt werden müssen, als in der bestehenden Vorlage. Mittlerweile hat der Bundesrat ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen überprüfen soll. Das Gutachten soll im März vorliegen.
Der neue Verteidigungsminister Ueli Maurer zeigte sich bereit, die Vorlage nochmals zu überarbeiten, man sei nun besser über die kritischen Punkte unterrichtet. Maurer will deshalb ein mehrstufiges Verfahren und eine ausgewogene Kontrolle der angeordneten präventiven Massnahmen einführen. Zuerst muss aber der Nationalrat in der Sommersession auf die Revision eingehen, ansonsten ist sie endgültig vom Tisch. (cdb)