In der Schweiz soll künftig die komplette Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses in Echtzeit überwacht werden können. Im Mittelpunkt steht das Abhören von Gesprächen über Telefondienste im Internet. Deshalb müssen Internet-Provider ab August den Datenverkehr ihrer Kunden zur Verfügung stellen können, wie ein Entwurf einer technischen Richtlinie vorsieht, die der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Justizdepartementes bis Mitte 2010 umsetzen will. Die vertrauliche Anhörung zur Richtlinie bei den Providern wurde am Donnerstag von der "Wochenzeitung" (WOZ) veröffentlicht.
Besteht der Verdacht auf bestimmte Strafdelikte, kann eine Dienststelle im EJPD Telefon und E-Mail überwachen. Dazu bedarf es aber der Genehmigung eines Gerichts, auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Daran soll sich nichts ändern. Bislang waren die Provider verpflichtet, den E-Mail-Verkehr in Echtzeit sowie Angaben zu aufgerufenen Seiten rückwirkend liefern zu können, nicht aber den ganzen Datenverkehr. Mit den neuen Richtlinien würde sich dies ändern, denn jeder Provider müsste die technischen Möglichkeiten für die Übermittlung an den Bund besitzen. (ahu)