Verhandlung zwischen Switch und Providern nicht vorverlegt

Die Anhörung im Streit zwischen Switch und den Providern wird nicht vorverlegt. Ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt.
9. Oktober 2009

     

Ende September hatte das Handelsgericht Zürich Switch in einer superprovisorischen Verfügung verboten, die Tochter Switchplus als einzigen Wiederverkaufspartner aufzuführen. Darauf stellte Switch beim Gericht den Antrag, die Anhörung zu dieser Verfügung vorzuverschieben. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. Switch begründete den Antrag damit, dass die Frist bis zur Anhörung am 14. Oktober zu lang sei und der Schaden für Switchplus dadurch zu gross würde, berichtet „Inside-channels.ch“ unter Berufung auf gut informierte Kreise.


Des weiteren habe am Donnerstagvormittag im Vorfeld eines Switch-Partneranlasses ein runder Tisch stattgefunden, berichtet „Inside-channels.ch“ weiter. Allerdings hätten die eingeladenen Provider nicht daran teilgenommen, sondern hätten sich vertreten lassen. Nicht eingeladen gewesen sei laut Insiderinformationen derweil der Branchenverband Simsa. Wie Switch-Mediensprecher Marco D'Alessandro allerdings in einem Mail an „Inside-channel.ch“ schreibt, seien sowohl die Simsa wie auch Swico zum Roundtable eingeladen gewesen. Beide Verbände hätten sich jedoch entschuldigen lassen. Zum laufenden Verfahren äusserte sich D’Alessandro nicht.

(abr)


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