Das Bundesamt für Energie (BFE) strebt auf Initiative des SWICO und seiner Partner an, im Rahmen der nächsten Revision der neuen Energieverordnung (EnV) den Begriff «Inverkehrbringen» mit den Regelungen in der EU zu harmonisieren. Die in der Schweiz abweichende Definition hatte bei den Betroffenen Verwirrung gestiftet. In der EU ermöglicht das «Inverkehrbringen» (Put on the market, POM) den Anbietern, ohne Verluste gesetzeskonform zu handeln. In der Schweiz hatte die Definition «jedes Verkaufen, Vertreiben, Vermarkten oder Abgeben von Anlagen und Geräten» in Artikel 1 der deutschsprachigen EnV-Version Unsicherheiten erzeugt, zumal technische Daten für bisherige Produkte fehlten. So war es für die einzelnen Handelsstufen kaum zu erkennen, ob ein am Lager oder auf dem Transportweg befindliches Gerät, das nicht in der Schweiz hergestellt worden ist, den neuen Bestimmungen entspricht.