Um den Berührungsschutz beim Einstecken und Ausziehen von
Steckern zu verbessern, sind mit der Schweizer Norm SEV 1011:2009 für Netzstecker teilisolierte Steckerstifte des Typ 11 (2-polig, 10 A) und Typ 12 (3-polig, 10 A) eingeführt worden. Sie erhöhen insbesondere den Schutz bei Steckdosen des Typs 12, die noch ohne den sogenannten Schutzkragen auskommen. Für die «Inverkehrbringung» dieser neuen
Stecker-Generationen hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) im Namen des Bundesamts für Energie (BfE) nun die Übergangsregelung festgelegt.
Nach dem 31.12.2012 dürfen keine alten Netzstecker mehr hergestellt oder in die Schweiz importiert werden. Konkret heisst das, elektrische Geräte müssen ab 2013 mit den neuen teilisolierten Steckerstiften ausgeliefert werden. Bis zum 31.12.2016 müssen dann alle vorhandenen Geräte mit alten Steckern aus dem Verkauf und aus den Läden verschwunden sein. Wichtig: Ab 2017 dürfen zudem keine Steckdosen vom Typ 12 – also solche ohne Schutzkragen – mehr in Verkehr gebracht, installiert oder als Ersatz für bestehenden Steckdosen verwendet werden. (Paul Brändli, SWICO)