Die Domain-Namen-Registrierungsstelle
Switch darf den Überschuss, den sie aus ihrer Registriertätigkeit generiert und der aktuell 2 Millionen Franken beträgt, laut Mitteilung vorerst behalten und muss ihn nicht an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) abtreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 1. Dezember 2011 entschieden. Damit hebelt das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung, die das Bakom am 11. November 2011 erlassen hatte, aus. Switch hatte gegen diesen Erlass des Bakom Beschwerde eingereicht.
"Es ist erfreulich, dass die Domain-Namen-Halter voraussichtlich vom Überschuss profitieren können. Sie haben mit ihren Abonnementszahlungen den Überschuss verursacht. Es ist nur fair, wenn er ihnen zu Gute kommt", erklärt Switch-Geschäftsführer Thomas Brunner.
(abr)