Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die Geldwäschereiverordnung revidiert, so dass in Zukunft das Eröffnen von Geschäftsbeziehungen über das Internet ermöglicht werden könnte. So reicht gemäss dem neuen Artikel 47 Absatz 2 die Ausweiskopie eines anerkannten Anbieters von elektronischen Zertifizierungsdienstleistungen künftig als Bestätigung der Identität eines Vertragspartners aus.
Suisse ID, das von der Schweizerischen Post, Quvadis und Swisscom ins Leben gerufen wurde, soll eigenen Angaben zufolge bereits die Anforderungen für die Abwicklung elektronischer Geschäftsbeziehungen erfüllen und erhofft sich deshalb, demnächst zum Standard für elektronische Geschäftsbeziehungen im Finanzwesen avancieren zu können, wie es in einer Medienmitteilung heisst. So soll es mit
Suisse ID beispielsweise künftig möglich sein, von zuhause aus ein Bankkonto zu eröffnen oder eine Versicherung abzuschliessen.
(af)