Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) teilt in einer Pressemitteilung mit, dass das Mandat für das Inkasso der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe, das gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die bisherige Empfangsgebühr ersetzen wird, öffentlich ausgeschrieben wird. Ab sofort können sich die Billag, die derzeit die Empfangsgebühr eintreibt, sowie andere Unternehmen für den Auftrag bewerben. Die Selektion wird vom
Bakom vorangetrieben und man plant das Mandat im ersten Quartal 2017 zu vergeben. Interessierte Unternehmen können ihre Offerten auf der elektronischen Plattform über das öffentliche Beschaffungswesen Simap einreichen.
Das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, soll bereits im Juli 2017 mit den Vorbereitungen beginnen und die notwendige Infrastruktur für die Erhebung der Haushaltsabgabe testen. Das RTVG sieht vor, dass die neue Erhebungsstelle eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeitet. Durch die Bereitstellung von Einwohnerregistern durch die Gemeinden sollen Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen automatisch erfasst werden. Erste Rechnungen nach dem neuen System dürfte die zentrale Erhebungsstelle Anfang Januar 2019 verschicken. Der Mandatsvertrag mit dem Bund soll bis Ende 2025 laufen.
Bis zum Start des neuen Abgabesystems bleibt die geräteabhängige Empfangsgebühr in Kraft, welche durch die Swisscom-Tochter Billag, deren Vertrag ausläuft, durchgesetzt wird. Die Billag wird für das Inkasso vom Bund mit 54 Millionen Franken pro Jahr entschädigt. Wie hoch die Entschädigung im neuen Mandat sein wird, soll nach dem Zuschlag vertraglich geregelt werden. Allerdings dürfte diese tiefer ausfallen, wie das Bakom schreibt.
Grundlage für den Wechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer geräteunabhängigen Abgabe ist das revidierte RTVG, das seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist. Durch das neue Abgabesystem wird auch berücksichtigt, dass Radio- und Fernsehprogramme auch auf dem Handy und dem Computer empfangen werden können und somit die meisten Haushalte über Empfangsgeräte verfügen. Wie hoch die neue Abgabe sein wird, entscheidet der Bundesrat erst kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Systems.
(asp)