Swiss IT Reseller: Sie haben Usedsoft 2003 gegründet und kämpften bereits zwei Jahre später gegen Microsoft und Oracle. Wie sind Sie vorgegangen?Peter Schneider: Mit der nötigen Portion Naivität. Ich bin zwar nicht davon ausgegangen, dass sich amerikanische Software-Monopolisten einfach die Butter vom Brot nehmen lassen. Aber diejenigen, die ich nach der Rechtssituation befragt hatte, sahen juristisch kein Problem und ich dachte, dass wir uns schon einig würden. In Amerika ist die Situation aber anders als in Europa und die Software-Hersteller wollten mir weissmachen, dass Amerika überall ist.
Für Laien nachgehakt: Wo liegt der Unterschied zwischen der Rechtslage in Europa und in den USA?Der Unterschied liegt im Erschöpfungsgrundsatz. Das heisst, wenn Sie mir Ihr Aufnahmegerät verkaufen, haben Sie Ihre Rechte daran erschöpft. Sie können mir nicht befehlen, dass nur ich das Gerät benutzen darf. In Europa ist dieser Erschöpfungsgrundsatz «unabdingbar», wie die Juristen sagen, also nicht zu umgehen. In Amerika aber kann man ihn in den allgemeinen Vertragsbedingungen oder in einem extra Vertrag ausser Kraft setzen. Mit anderen Worte: Die Software-Hersteller haben in Europa über 50 Jahre mit ihren Lizenzbedingungen etwas diktiert, was nicht rechtens war.
2006 verlegten Sie Ihren Hauptsitz von Deutschland in die Schweiz. Warum?Als Anfang 2005 die ersten Rechtsattacken von Adobe und Microsoft kamen, habe ich den Schweizer Urheberrechtspapst Professor Cyrill Rigamonti aus Bern kennen gelernt. Er sagte mir, dass das Urheberrecht in der Schweiz schon so klar sei, dass ich hier nicht angreifbar sei mit meinem Geschäftsmodell. Und er hatte Recht: In Deutschland wurden wir mit einstweiligen Verfügungen überzogen, die bei unteren Gerichten gegen uns stattgegeben wurden und Zeit und Geld kosteten. Aber hier in der Schweiz haben sie es anfangs nur einmal versucht und hatten überhaupt keinen Erfolg aufgrund der klaren Urheberrechtssituation. Erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtslage 2012 auch im Rest Europas zugunsten des Software-Gebrauchthandels geklärt.
Seitdem ist Ruhe?Seitdem ist Ruhe. Abgesehen davon, dass noch ein paar Juristen der Meinung sind, der EuGH habe falsch geurteilt.
Wenn ein Kunde von Ihnen gebrauchte Software gekauft hat, berechtigt ihn das auch, Updates zu erhalten. Stellen sich trotzdem noch gewisse Hersteller quer?Nein, seit 2012 riskieren die Hersteller das nicht mehr, das hätte für sie üble Folgen.
Welche Bedenken führen potentielle Kunden dann heute noch an?Zwischen manchen Kunden und Händlern bestehen alteingesessene Seilschaften. Und die sagen: Wir kennen den schon so lange und erhalten von ihm auch Wartung und der macht alles für uns, dann wollen wir hier nicht am falschen Ende sparen. Es gibt auch welche, die einfach Angst haben vor den Herstellern, allen voran vor Microsoft. Sie befürchten: Die drangsalieren uns und ziehen uns die Techniker ab oder beantworten unsere Fragen später als bei anderen.
Benachteiligt Microsoft Ihre Kunden?Benachteiligt wird niemand. Aber Microsoft versucht hier und da Druck auszuüben.
Das ist ja schon heftig.Ja, Microsoft sass lang auf einer der letzten Inseln der Glückseligkeiten, wo es keinen Wettbewerb gab. Kunden können sich ja kaum gegen Microsoft Office entscheiden, da es kein vergleichbares Produkt gibt, das flächendeckend einsatzbar wäre. Heute gibt es mit dem Gebrauchthandel immerhin einen Preiswettbewerb.
Wie viel zahlen Sie Unternehmen für Lizenzen und wie gross ist Ihre Marge?Das hängt davon ab, was es ist und wie stark es nachgefragt wird. Wir kaufen gerne von grösseren Unternehmen und da kann man kein Cherry-Picking machen. Wir nehmen alles und schauen, was wir loswerden und was wir abschreiben müssen. Office 2003 können wir zum Beispiel niemandem mehr verkaufen, aber durchaus Schulen schenken, die noch Office 1997 haben. Im Gegenzug erhalten wir eine Spendenquittung.
Sie geben Software bis zu 30 Prozent günstiger ab als neu – ein Mitbewerber gibt an, dass er Software bis zu 75 Prozent günstiger anbietet. Das ist ja schon ein Unterschied.Sie können auch bei uns 75 Prozent erzielen, wenn Sie uns auch Software verkaufen oder statt der neuesten eine ältere Version kaufen. Letztens hat eine Firma eine andere übernommen, die bereits Office 2016 nutzte. Man wollte aber bei den eigenen 2010-Versionen bleiben. Die Firma hat uns also die neuen 2016-Versionen verkauft, von uns 2010-Versionen erhalten und somit noch Geld verdient.
Im Jahr 2015 konnten Sie Ihren Umsatz weltweit um 25 Prozent auf 13 Millionen Franken steigern. Wie laufen die Geschäfte 2016?
In Europa geht der Umsatz leicht zurück, weil die Behörden sparen. Aber unsere Auslandsgesellschaften in Hong Kong, Singapur und Südafrika fangen das auf. Wir rechnen mit einem Umsatz um die 16 Millionen Franken, angepeilt hatten wir 17 Millionen Franken. Der Schweizer Markt dümpelt noch hinterher, da haben wir im letzten Jahr keine Millionen geschafft und in den letzten Jahren nur ein Wachstum von 10 Prozent erzielt. Das ist zwar nicht schlecht, aber im Vergleich zum Durchschnitt noch nicht genug. Deshalb wollen wir uns jetzt mehr darum kümmern, das heisst in unserem Fall das Marketing und den Vertrieb aufbauen.
Ich habe persönlich den Eindruck, dass in der Schweiz mit gebrauchten Artikeln kein so grosser Markt besteht wie etwa in Deutschland. Wie erleben Sie das?
Das empfinde ich genauso. Die Schweizer haben genug Geld, um alles neu zu kaufen. Aber der Clou ist ja, dass es gebrauchte Software gar nicht gibt. Software ist immer neuwertig, weil sie sich nicht abnutzen kann.
Schreiben Sie schwarze Zahlen?Ja, seit 2013. Vorher schrieben wir schwarze oder rote Nullen und hatten natürlich Rechtskosten im siebenstelligen Bereich.
Wie gefährlich sind Ihre Mitbewerber?Ich würde mir viel mehr Mitbewerber wünschen – faire Mitbewerber, die ihre Konkurrenz nicht schlecht reden, sondern selbst gute Lösungen anbietet. Der Gesamtmarkt mit Software in Europa ist knapp 6 Milliarden Franken gross.
Usedsoft hat 0,2 Prozent Anteil daran und der Mitbewerb vielleicht noch mal so viel, das heisst 99,6 Prozent kauft noch sogenannte neue Software zu heftigen Preisen. Ernstzunehmende Mitbewerber täten uns allen gut, um den Markt weiter anzukurbeln.
Klassische Software-Händler könnten ja theoretisch auch mit gebrauchter Software handeln, oder?Ein Microsoft-Händler ist anders als wir abhängig. Aber erinnern wir uns: Früher waren die Auto-Gebrauchthändler auch die Feinde der Neuhändler und heute kriegen Sie in jedem Autohaus sowohl neue als auch alte Autos. In Zukunft werden auch Software-Händler neue wie auch gebrauchte Software anbieten. Alles andere wäre unvernünftig. Wir haben bereits heute viele Händler als Kunden, die auf diese Weise wiederum ihren Kunden attraktive Angebote machen können.
Wenn die Lobby nicht zu gross ist.
Die Lobby ist natürlich sehr gross, amerikanische Softwaremonopolisten sollte man nicht unterschätzen. Aber ein kluger Mann hat mal gesagt: "Nichts ist so schwer aufzuhalten, wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist." Und das Ding ist nicht mehr aufzuhalten.
Über Usedsoft
Peter Schneider hat die Firma
Usedsoft 2003 gegründet. Auf die Idee, gebrauchte Software-Lizenzen an- und wieder zu verkaufen, brachte ihn ein Kunde. Dieser benötigte für eine Firmenfeier Geld und beauftragte Schneider damit, ihm nicht benutzte Software-Lizenzen wieder abzukaufen und einer ihm bekannten Firma günstiger anzubieten, die genau diese Software benötigte. "Erst dachte ich, dass das verboten wäre, weil das die Lizenzbedingungen der Hersteller ausschliessen", erinnert sich Schneider. Aber verschiedene Anwälte ermutigten ihn zu dem Schritt. "Alles wird gebraucht gekauft, dachte ich, nur Softwarelizenzen nicht, warum eigentlich?" Mittlerweile hat Usedsoft Niederlassungen in Europa und Asien, zählt 30 freie und festangestellte Mitarbeitende und 7500 Kunden, von denen gut die Hälfte regelmässig, sprich alle paar Jahre, einkaufen. Aufwind hat dem Markt mit Second-Hand-Software ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegeben. Dieser entschied 2012, dass der Erschöpfungsgrundsatz beim Verkauf von Software gilt, sprich dass sich das Verbreitungsrecht an einem Produkt erschöpft, wenn es zum ersten Mal in der EU verkauft wurde. Die Rechtslage in der Schweiz ist auch klar, im Urheberrecht steht: "Hat ein Urheber (...) ein Computerprogramm veräussert (...), so darf dieses gebraucht oder weiterveräussert werden."
(aks)