Mitte Februar publizierte der Bundesrat seine Botschaft zum öffentlichen Beschaffungsrecht. Swico stösst sich dabei nicht nur an der fehlenden Transparenz: Der Anspruch an ein modernes Beschaffungswesen wird in der Vorlage auch bei weiteren wesentlichen Aspekten nicht erfüllt.
Das öffentliche Beschaffungswesen ist für die Schweizer Wirtschaft an sich und für die ICT-Branche im Speziellen von zentraler Bedeutung. Seit einiger Zeit stehen die Informatikprojekte der öffentlichen Verwaltungen unter besonderem Beobachtungsfokus.
Swico hat den Anspruch in dieser Thematik für seine Mitgliederfirmen eine Vorreiterrolle einzunehmen und setzt sich seit Jahren aktiv für ein verbessertes Beschaffungswesen ein.
So zeigte Swico bereits im Juni 2015 mit der Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen dessen Mängel auf. Gleichzeitig präsentierte der Verband entsprechende Lösungsvorschläge. Dies insbesondere in folgenden Punkten:
• Anwendbares Recht
• Vorbefassung
• Dialogverfahren
• Rahmenverträge
• Eignungskriterien
• Ausschluss vom Verfahren
• Debriefing
In der nun vorliegenden Botschaft wurden die Eingaben in keiner Weise berücksichtigt und damit auch die Chance, die Ursachen der Beschaffungsproblematik zu beheben, vertan. Swico weist deshalb die Gesetzesvorlage zurück und wird sich weiterhin gezielt für eine adäquate Verbesserung der Rechtsgrundlagen sowie der Transparenz im Beschaffungswesen einsetzen.