In mehr als 14'000 staatlichen Datenbanken wird heute als zusätzlicher Personenidentifikator die AHV-Nummer (AHVN13) eingesetzt. Ein Gutachten der
ETH Zürich zeigt jetzt, dass diese Methode in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit von Bürgerdaten riskant ist. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten, Mitglieder von Privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangen deshalb von den Kantonsregierungen, auf die weitere Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator zu verzichten.
Privatim sieht in dem umfassende Einsatz der AHV-Nummer in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Vorname, Name und Geburtsdatum wären ausreichend, um 99,98 Prozent der Bevölkerung eindeutig zu identifizieren. Der zusätzliche Einsatz der AHV-Nummer wäre unnötig, erhöhe aber die Verknüpfbarkeit von Personendaten, damit die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung. Zudem seien die Sicherheitsmassnahmen, etwa gegen Hacker, bei vielen dieser Datenbanken ungenügend.
Anstatt der AHV-Nummer sollten, so empfiehlt es Privatim, sektorielle Personenidentifikatoren eingesetzt werden, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind. So sieht es das Gesetz bereits beim elektronischen Patientendossier und beim Handelsregister vor. David Basin, Professor für Informationssicherheit an der ETH Zürich und Autor des Gutachtens, rät zudem dazu, Verbindung nur über speziell gesicherte Prozesse zu ermöglichen, um die derzeitigen Risiken für die Privatsphäre zukünftig deutlich zu verringern.
(aa)