Der Schweizer Telekommunikationsriese
Swisscom ist sich mit der Gewerkschaft Syndicom und dem Personalverband Transfair über den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einig geworden. Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, den GAV an die Anforderungen der künftigen Arbeitswelt und die Marktgegebenheiten anzupassen, lässt das Unternehmen verlauten.
Der neue GAV umfasst folgende Neuerungen:
• Alle Mitarbeitenden haben neu Anspruch auf 5 Weiterbildungstage pro Jahr
• Der Mutterschaftsurlaub wird von 17 auf 18 Wochen erhöht.
• Der Vaterschaftsurlaub wird von 2 auf 3 Wochen erhöht.
• Väter haben zusätzlich neu Anrecht auf 1 Monat unbezahlten Urlaub während des ersten Lebensjahres ihres Neugeborenen.
• Der Ferienanspruch wird gestaffelt nach Alter ab dem 35. Lebensjahr erhöht, wobei der Gesamtferienanspruch von bis zu 30 Tagen erhalten bleibt.
• Die Richtlinie "Mobiles Arbeiten" wird zu einem gemeinsamen Reglement mit Mitwirkungsrecht der Sozialpartner erklärt. Geregelt werden darin mobile Arbeitsformen wie Home Office oder das Arbeiten im Zug sowie die Erwartungen an die Mitarbeitenden zur Erreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeiten.
• Das Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit wird neu im GAV verankert.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Swisscom-Mitarbeitenden tritt per 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für weitere drei Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
(rd)