Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat die Preise für die regulierten Telecom-Dienste von
Swisscom überprüft und in vielen Fällen rückwirkend für die Jahre 2013 bis 2016 tiefer festgelegt. Angestossen wurde die Überprüfung von Gesuchen von
Sunrise und
Salt. Denn gemäss Fernmeldegesetz (FMG) ist Swisscom als marktbeherrschender Anbieter verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen der Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Ist die Konkurrenz mit diesen Preisen nicht einverstanden, entscheidet die Comcom. Diese stützt sich bei der Berechnung der Preise nicht auf die realen Kosten, sondern auf die hypothetischen Kosten, mit denen ein effizienter Anbieter rechnen müsste, wenn er heute ein neues Netz mit der neuesten verfügbaren Technologie erstellen würde. Für die Berechnung der Preise ab 2013 hat sich die Comcom zum ersten Mal auf ein Kostenmodell abgestützt, das nicht mehr auf Kupfer-, sondern auf Glasfaserleitungen beruht.
Bei der letzten Meile, zu der Swisscom anderen Anbietern nur im Falle von Kupferleitungen Zugang gewähren muss, kommt die Comcom zum Schluss, dass die Preise für entbündelte Kupferanschlussleitungen im genannten Zeitraum um 10 bis 25 Prozent tiefer zu liegen haben, als von Swisscom offeriert. Auch die Preise für garantierte Übertragungskapazitäten zwischen zwei Standorten (Carrier Line Services) kommen nach Überprüfung durch die Comcom deutlich tiefer zu liegen. Die Preisreduktionen liegen zwischen 65 Prozent und 80 Prozent.
Die Preise für die Benutzung von Kabelkanalisationen von
Swisscom für die Jahre 2013 bis 2016 werden derweil nicht beanstandet. Gesenkt werden indes die Preise für die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion), und zwar um durchschnittlich 10 Prozent. Für weitere Dienstleistungen wie etwa die Mitbenutzung von Räumlichkeiten (Kollokation) und die Rechnungsstellung von Sprachtelefonanschlüssen mit vorbestimmter Wahl des Dienstanbieters sieht die Comcom geringen respektive keinen Anpassungsbedarf.
Die aktuellen Entscheide der Comcom, die Preise zwischen 2013 und 2016 in vielen Fällen tiefer anzusetzen, kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Wie Swisscom mitteilt, analysiere man nun die Verfügungen und prüfe, ob sie in strittigen Grundsatzfragen an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen soll. So bezeichnet Swisscom in einer Mitteilung etwa die Senkung zwischen 65 Prozent und 80 Prozent bei den Mietleitungen für "kaum nachvollziehbar". Man habe aufgrund der Risiken in den Verfahren bereits Rückstellungen für die Jahre 2013 bis 2016 gebildet. Der finanzielle Ausblick von Swisscom für 2019 bleibt somit unverändert.
(abr)