QR-Umstieg geglückt
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QR-Umstieg geglückt

Schon bald lösen QR-Rechnungen die altbackenen ESR-Einzahlungsscheine in der Schweiz ab. Was bedeutet das für Ihre Rechnungsstellung und –verarbeitung?
20. April 2021

     

QR-Rechnung in der Schweiz: Was ist neu?
Nach mehreren Verschiebungsterminen wurde in der Schweiz per Juni 2020 die QR-Rechnung eingeführt. Mit dem neuen Rechnungsstandard kann auf das Abtippen von Referenznummern und sonstigen Kontaktdaten verzichtet werden, was die Erfassung von Kreditorenrechnungen äusserst komfortabel gestaltet.

Umstellung: das muss gemacht werden
Der Aufwand der Umstellung hängt primär vom verwendeten Buchhaltungsprogramm ab. Die bisherigen Einzahlungsscheine (ESR/BESR/ES) unterscheiden sich vom neuen Standard im Wesentlichen von folgenden Punkten:
QR-Code: eine Art Strichcode, der alle relevanten Daten enthält und von der Software generiert wird.
QR-IBAN: eine internationale Kontonummer, die von der Bank vergeben wird
QR-Referenz: funktioniert analog zur bisherigen ESR-Referenz. Die bestehende ESR-Referenz verliert ihre Gültigkeit nicht, was einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Für Zahlungen im EU-Raum (SEPA) kann hierbei eine Creditor Reference (SCOR) verwendet werden.

QR-Rechnungen verarbeiten
Das Echo auf die Umstellung ist bislang sehr positiv ausgefallen. Gerade Unternehmen und Abteilungen die den Fokus Rechnungswesen oder Zahlungsverkehr haben, mussten sich zeitnah damit auseinandersetzen. Zu Beginn mussten Scanner angeschafft oder Smartphones für die neue Methode eingerichtet werden. Wenn sich ein Unternehme aber erst darauf eingestellt, läuft die Erfassung der Belege wie am Schnürchen.
Mit einer effizienten Buchhaltungssoftware wie pebeFINANCE verarbeitet man sogar gestapelte PDF-Rechnungen in Rekordzeit. Die Angaben des jeweiligen Belegs wird dabei automatisch als Buchung angelegt und der Beleg selber kann per Drag&Drop in der elektronischen Dokumentenverwaltung abgelegt werden.
QR-Rechnungen erstellen
Der lang angekündigte, grosse Wechsel scheint also gar nicht so anspruchsvoll zu sein? Kommt drauf an: Wer ein professionelles Buchhaltungsprogramm im Einsatz hat, wird vom Softwareanbieter beinahe schon zum Wechsel gedrängt. Für die Entwickler ist der neue Standard bequemer zum Arbeiten und bietet mehr Möglichkeiten. Dementsprechend wird versucht den Wechsel schnell und einfach zu handhaben. Firmen, die keine Buchhaltungssoftware im Einsatz haben, sollten sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen oder den Einsatz einer einfachen Fakturierungssoftware erwägen, da so den Kunden und in der eigenen Buchhaltung wertvolle Zeit gespart werden kann.

Hinweis
Die noch weit verbreiteten ESR-Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 schweizweit abgeschafft.

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