Die Bau-, Planungs- und Umwelt-Direktorenkonferenz (BPUK) hat ihre Mobilfunkempfehlungen überarbeitet und genehmigt. Damit soll für die Kantone und Gemeinden eine möglichst einheitliche Basis und Rechtssicherheit für den Umgang mit Mobilfunkanlagen geschaffen werden. Die neue Empfehlung wird ab dem 1. April 2022 gültig sein.
Die Empfehlungen wurden auf Basis der revidierten Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geschaffen, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist. Im Rahmen der neuen Empfehlungen bekommen die Kantone zwei Optionen. Während die erste Option eine Verfahrensvereinfachung für Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz ermöglicht, erlaubt die zweite Option einen vereinfachten Ausbau der Netze, wie es in der entsprechenden Mitteilung heisst. So werden im Rahmen der zweiten Option etwa der Ersatz einer konventionellen durch eine adaptive Antenne oder der Ersatz einer adaptiven durch eine andere adaptive Antenne als Bagatelländerungen betrachtet. Damit soll beispielsweise der Ausbau der Netze mit adaptiven Antennen unter Einhaltung des Vorsorgeprinzips ermöglicht werden, wie die Kommission schreibt.
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) begrüsst letztere Option zwar, bedauert aber, dass die erste Option "lediglich den Unterhalt an den Mobilfunknetzen zulässt.
Asut hätte sich ein deutlicheres Signal der Kantone zur Modernisierung der Mobilfunknetze gewünscht", wie Asut in einer Mittelung schreibt.
Die vollständige überarbeitete Mobilfunkempfehlung der BPUK sowie die zugehörigen Anhänge
können hier heruntergeladen werden.
(win)