Im Herbst 2015 hat die EU-Kommission in einer Kartellklage die Hersteller
Hitachi,
Toshiba,
Samsung,
Sony und
Quanta wegen Kartellabsprachen bei optischen Laufwerken zu einer Busse von 116 Millionen Euro verurteilt ("Swiss IT Reseller"
berichtete). Die Unternehmen legten daraufhin mit einer Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses Berufung beim EU-Gerichtshof ein.
Jetzt hat der Gerichtshof sein
Urteil bekannt gegeben und erklärt darin den Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig. Konkret heisst es: "Soweit die Kommission festgestellt hat, dass sich die betroffenen Unternehmen nicht nur an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung, sondern darüber hinaus auch an mehreren gesonderten Zuwiderhandlungen beteiligt hätten, ist sie ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen."
Derweil hält der Gerichtshof an den verhängten Geldbussen fest. Das höchste Bussgeld in Höhe von 41,3 Millionen Euro muss Toshiba Samsung Storage Technology bezahlen. Sony und Sony Optiarc bezahlen knapp 31 und Quanta Storage gut 7 Millionen Euro.
(rd)